Bootsfahrer übersieht Schwimmer
Boot fährt gegen Schwimmer
September 2013 / © Thomas GadeVoraus hatte es geplatscht. War ein Fisch gesprungen oder ein Wasservogel getaucht? Da, schon wieder. Der Skipper nahm das Gas weg. Das Boot wurde langsamer. Er drehte etwas ab. Irgend etwas bewegte sich voraus. Dann erkannte er den Schwimmer im dunklen Neoprenanzug und Badekappe, der mit langen Zügen dahinkraulte. Nur dann, wenn das Gesicht zum Atmen kurz aus dem Wasser gedreht wurde, war er auf diese Distanz als Mensch identifizierbar. Einem unaufmerksamen Beobachter wäre er entgangen. Das Boot fuhr langsam vorbei. Der sportliche Schwimmer war weit von jeder Badestelle entfernt und auf langer Strecke in Wasserabschnitten unterwegs, auf denen nicht nur Sportboote, sondern auch Fahrgastschiffe unterwegs waren. Auf dem Wasser gilt eine Devise: Mach dich bemerkbar und zeige deiner Umgebung, was du vorhast. Damit ist allen gedient. Man kann einander ausweichen. Dieser Schwimmer ist kein Einzelfall. Gelegentlich begegnet man ihnen und sieht sie oft recht spät.
Das muss nicht sein. Im Rhein in Basel lassen sich die Schweizer mit sogenannten Wickelfischen, luft- und wasserdichten Beuteln in grellen Farben treiben. Dadurch sind sie leicht erkennbar. Wenn ein Schwimmer eine fussballgroße gelbe oder rote Plastikboje am kurzen Tau mit sich zieht, ist er viel leichter erkennbar und wird praktisch kaum behindert.
Boot rammt Schwimmer
Die Folgen eines Zusammenstoßes sind leicht vorstellbar. Je nach Bootsgröße und Gewicht, ist es denkbar, dass ein Skipper den Vorfall nicht bemerkt oder meint, gegen ein treibendes Stück Holz gestoßen zu sein. Der Schwimmer kann froh sein, wenn er so einen Fall ohne schwere Verletzungen überlebt.Unerwartete Begegnung mitten auf dem See. Langstreckenschwimmer im Neoprenanzug.
Konsequenzen
Jedes Jahr kommen Schwimmer durch Zusammenstöße mit Booten um oder werden verletzt. Nicht nur sie sind betroffen, sondern auch für die beteiligten Schiffsführer hat dies Konsequenzen. In Untersuchungen wird geklärt, ob sie eine Mitschuld tragen und sie müssen mit der Erinnerung an das Ereignis leben. Ein Bootsfahrer, der bei schönen Wetter mit hoher Geschwindigkeit an einer gut besuchten Badestelle vorbeifährt, handelt im hohen Maße leichtsinnig und grob fahrlässig. Er nimmt billigend in Kauf, dass durch sein Verhalten erhöhte Gefahren für andere bestehen und die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls steigt. Aber so klar ist der Fall meistens nicht, denn auch Skipper von langsam fahrenden Booten können Schwimmer übersehen, vor allem fernab der Badestellen, wo man sie nicht erwartet.Dass konditionsstarke Schwimmer auf den Bootsstrecken fernab vom Ufer unterwegs sind, ohne sich kenntlich zu machen, berechtigt keinen Bootsfahrer, einen solchen Schwimmer zu überfahren, aber gleiches gilt auch für Fußgänger auf der Autobahn.
Ein Rettungsboot des ASB nähert sich einer konditionsstarken Schwimmerin im Fahrwasser fern vom Ufer. Offenbar ist der jungen Frau nicht bewußt, dass sie durch Boote gefährdet ist, von denen sie nicht wahrgenommen wird.
Kaum sichtbare Schwimmer
Wer glaubt, dass mit den Schwimmern das Ende der Fahnenstange erreicht ist, irrt sich. Es gibt Schnorchler, die sich in dunklen Neoprenanzügen und ebensolchen Badekappen an oder leicht unter der Wasseroberfläche fortbewegen. Dagegen ist an vielen Stellen nichts zu sagen, aber dort, wo Boote unterwegs sind, haben sie ohne eine deutlich sichtbare Markierung an der Wasseroberflächen nichts zu suchen. Sie gefährden sich im hohen Maße und muten anderen Wassersportlern eine traumatisierende Beteiligung an einem Unfall zu.Angetrunkener Schwimmer mit Bierflasche auf der Strecke der Fahrgastschiffe
Ein Zusammenstoß erzeugt Schadensersatzfragen. Die Haftpflichtversicherungen für Sportboote sind dafür da, den Forderungen entgegenzutreten. Sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, werden sie die Mitwirkung am Aushandeln und Befriedigen des Schadensersatzes übernehmen. Daher ist die Haftpflichtversicherung bei erstbester Gelegenheit, also möglichst umgehend, über den Fall zu informieren. Nur so ist sichergestellt, dass die Versicherung eine Beteiligung an der Abwicklung wegen einer fehlenden Mitwirkung durch zu späte Einbeziehung ablehnt.
Vorbildlich: Gut sichtbarer Schwimmer mit auffälligem Schwimmsack
Schaden am Boot
Meistens wird ein Boot, das mit einem Schwimmer zusammenstößt, keinen Schaden davontragen, aber es kann auch anders kommen. Beispiel: Der bereits erwähnte Schnorchler im dunklen Neoprenanzug und praktisch vom Boot aus kaum sichtbar, bewegt sich in einem Gewässer, in dem Boote mit hoher Geschwindigkeit fahren dürfen. Ein relativ leichtes Boot in Gleitfahrt 'rammt' den nicht wahrgenommenen Schnorchler, gerät außer Kontrolle, kentert und zwei Personen gehen über Bord. Eine erleidet eine Verletzung. Der Taucher ist ebenfalls schwer verletzt. Das Boot ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Taucher hat eine private Haftpflichtversicherung und der Bootseigner, in diesem Fall auch der Schiffsführer, hat für sein Boot eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Neben der Klärung etwaiger strafrechtlicher Konsequenzen setzen sich die Haftpflichtversicherungen wegen der Schadensregulierung auseinander. Wer zahlt wieviel und an wen, lauten die Fragen. Eine mitgeführte, weithin sichtbare Boje ist beim Schwimmen auf Bootsstrecken sinnvoll, um es gar nicht erst zu einer Kollisionen kommen zu lassen.Kommentar
Marlies / 24. September 2013 at 17:34
Der Artikel thematisiert ein heikles Thema. Das Fahrgastschiff ist die Feen-Grotte auf der Havel oder dem Tegeler See, nicht wahr? Wir liegen mit unserem Boot in Berlin und begegnen dort ebenfalls gelegentlich Schwimmern im Tiefen See bei Potsdam, mitten in der Havel und in anderen Seen. Früher haben wir selten Schwimmer soweit ab vom Ufer gesehen. Die Stellen, an denen Leute das Wasser durchqueren, sind bekannt und jeder passt dort auf. Inzwischen gibt es mehr Sportler außerhalb der üblichen Pfade und sie riskieren tatsächlich einiges.