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Sportboot-Führerschein erst ab 15 PS?

2012 © Thomas Gade

Ein Wurf und der Rettungsring treibt auf dem Wasser. Die angehenden Sportschiffer auf dem Boot der Segelschule Wannsee machen ihre Sache gut. Sie fahren einen Verdränger mit tiefem Kiel, der den eingeschlagen Kurs ordentlich beibehält, anders als der labile Gleiter, auf dem ich einst meine Stunden absolviert habe. Das Boot wendet korrekt und fährt mit geringer Geschwindigkeit auf den Rettungsreifen zu. Der Fahrlehrer kriegt ihn ohne Mühe mit seinem Bootshaken an Bord und wirft ihn kurz darauf wieder ins Wasser. Die übung wird wiederholt. Die Besatzung kann zufrieden sein. Ihre Manöver gelingen. Die anstehende praktische Prüfung dürfte keine unüberwindliche Hürde sein.


Nachtrag: Seit dem 1. Oktober 2012 dürfen Sportboote bis zu einer Länge von 15 Metern (ohne Ruder und Bugspriet ohne Führerschein gefahren werden. Die Regelung erleichtert den Einstieg in den Wassersport und fördert die Wassersportindustrie, insb. Charterunternehmen. Auch ohne Führerschein sind gewisse Kenntnisse nötig und Vorschriften auf dem Wasser einzuhalten.

Seit 1.4.2023: 15 PS für Verbrennungsmotoren und 7,5 KW (entspricht 10,2 PS) bei Eletroantrieben. Auch auf dem Rhein gilt die 15-Ps-Regelung.

Aktuelle Infos auf: elwis.de / wsv.de



Schwimmender Rettungsring


Mann über Bord - gelungenes Manöver

Seit Langem ist der Sportbootführerschein für Boote mit mehr als 5 PS (15 PS seit 1. 10. 2012) gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich der Vorbereitung und Prüfung stellt, mag sich bei mancher Theoriefrage an den Kopf fassen, doch zumindest das Erlernen von Vorfahrtsregeln und grundlegenden Sicherheitsvorschriften ist unerlässlich, um sich auf dem Wasser korrekt und verantwortungsvoll zu verhalten.

Die praktische Ausbildung hingegen kommt oft zu kurz. Ob Einsteiger tatsächlich die verschiedenen Motoren- und Getriebetypen auseinanderhalten können müssen, ist fraglich. Entscheidend ist in jedem Fall die Fahrpraxis. Dafür braucht man ein Boot, einen Lehrer und Zeit. All das kostet Geld. Der Preisdruck unter den Sportbootschulen hat zu günstigen Pauschalangeboten geführt, die in der Regel nicht mehr als vier praktische Übungseinheiten an Bord ermöglichen. Für Teilnehmer mit Vorerfarhrungen mag das ausreichen, doch für Anfänger sind diese wenigen Stunden meist zu knapp bemessen.

Gerade sie sind es, die sich am meisten wundern, wenn ihnen der Prüfer am Ende dennoch das Bestehen der Prüfungsfahrt bescheinigt. Das bedeutet noch lange nicht, dass sie ein Boot sicher führen können. Kein Wunder, erst durch eigene Erfahrungen entwickeln sich die nötigen Routinen und das sichere Gefühl für das Boot.

Ist das eigene Boot erst einmal angeschafft, legt man sich die wichtigsten Unterlagen griffbereit neben das Steuerrad, etwa eine Übersicht über Verkehrszeichen und Schallsignale oder Telefonnummern für den Notfall. Ebenso sollte man in der Lage sein, bei Dämmerung und Nacht andere Schiffe anhand ihrer Navigationslichter zu identifizieren. Wer eine Schleuse passiert, muss die dort geltenden Signale verstehen. Mit diesem Rüstzeug ist der Sportbootskipper auf den meisten Binnenrevieren gut für den Alltag gerüstet.

Sicherheit versus Wirtschaft

In Deutschland boomt die Charterbranche. An immer mehr Orten werden motorbetriebene Flöße bis hin zu großen Booten angeboten. Mit dem Charterschein, der nach einer angeblich drei Stunden dauernden Einführung, die oft in wenigen Minuten erledigt wird und vor der keine Eignungsprüfung stattfindet, ausgestellt wird, dürfen auf immer mehr Gewässern große Boote gefahren werden. Auf dicht befahrenen Revieren wie an der Müritz und auf der Havel bei Berlin und Potsdam sind zum Verdruß vieler gestandener Sportbootskipper nicht wenige Fahrzeuge regelwidrig unterwegs, die von Personen gesteuert werden, denen die elementarsten Kenntnisse über die Verkehrsregeln auf dem Wasser fehlen. Die Berufsschifffahrt, insbesondere die Schiffsführer der Ausflugsdampfer, zeigen keineswegs immer die gebotene Geduld und Rücksichtnahme gegenüber der steigenden Anzahl von naiv in den Fahrrinnen agierenden Bootsfahrern, denen ihr eigenes Fehlverhalten gar nicht bewußt ist.


Boote unterwegs. Wer muss wem ausweichen und was heißt, Kurs halten?

Die Tourismuswirtschaft in den wasserreichen Bundesländern, wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Niedersachen und Schleswig-Holstein ist sehr daran interessiert, den Wassertourismus zu fördern. Geräumige und bequeme Boot mit übernachtungsmöglichkeit sind mit 5 PS Motoren eindeutig untermotorisiert. Eine adäquate Motorisierung bedingt den Sportbootführerschein binnen, den zuviele potenzielle Kunden gar nicht haben. Im Sinne der Wirtschaftsförderung wurde der Charterschein, der seinen Namen nicht verdient, eingeführt nebst Strecken, die für solche Charterboote freigegeben wurden.

Derzeit erwägt die Regierung das Führen von Booten mit einer Leistung bis zu 15 PS ohne Sportbootführerschein zu legalisieren. Eine Erhöhung der PS-Zahl, ab der ein Bootsführerschein nötig ist, hätte zur Folge, dass mehr Boot mit größeren Motoren von Skippern ohne Führerschein gefahren werden. Die Änderung bietet den Charterbetrieben die Möglichkeit, größere Boote an Kunden ohne Befähigungsnachweis zu vermieten.


Viele Boote - Wie verhält man sich?

5 PS oder 15 PS. Ist das so gravierend? Viele Sportboote haben Motoren mit wesentlich höheren Leistungen. 40 PS bis 300 PS sind üblich. Die Kraft ist nötig, um Boote in schnelle Gleitfahrt zu bringen. 15 PS sind eher etwas für behäbige Verdränger bis 7 Meter Länge, die maximal 12 km/h fahren können, und eher um die 4 Knoten (ca. 7,5 km/h) fahren. Doch gibt es kleine leichte Boote, beispielsweise aufblasbare, die mit 15 PS ganz schön auf Touren gebracht werden können. Sie wären zu schnell, um von Personen ohne Vorstellung vom korrekten Verhalten auf dem Wasser auf dicht befahrenen Gewässern bewegt zu werden. Andererseits ist die Erhöhung der Motorisierung von 5 auf 15 PS vorteilhaft zur besseren Kontrolle eines Bootes bei ungünstiger Strömung und Gegenwind. Unter solchen Umständen braucht man einfach mehr Leistung.


Langsames Miteinander geht auch ohne Führerschein.

Unsere Nachbarn, die Holländer gehen mit dem Thema anders um. Dort ist der holländische Sportbootführerschein, 'klein vaarbewijs', für das Führen von Sportbooten ab einer Länge von 15 Metern vorgeschrieben und für kleinere, wenn sie schneller als 20 km/h fahren können. Das Kriterium Höchstgeschwindigkeit ist sinnvoll, spielt aber in Deutschland keine Rolle. Dieser Aspekt nebst der Größe und Verdrängung des Bootes sollte in den anstehenden Debatten um die änderung der Grenzen zur Erwerbspflicht eines Sportbootführerscheins berücksichtigt werden.

Auf den Seiten des Bundestages heißt es dazu: '... Die Führerscheinpflicht für Sportboote ab 15 PS bedeutet keinen Verlust an Sicherheit. "Die Koalition setzt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger", ... ' Eine Erklärungen dieser Art ist, gelinde gesagt, unverschämt. Sollte sie stimmen, bestünde wegen der seit vielen Jahren geltenden Einschränkungen ein massiver Begründungsbedarf, dessentwegen die heutigen Politiker gefahrlos an ihre Vorgänger im Ruhestand verweisen können.

"Die Koalition setzt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger", ein schöner Satz, der dann herausgekramt wird, wenn es den Regierenden paßt. Vollkommen hohl und unverbindlich. Wir würden ihn beim Thema Promillegrenze an Bord unterstützen. Leider wird sich in dem Fall keine Lobby der alkoholproduzierenden und -verkaufenden Unternehmen stark machen, weil die bestehenden Regeln ohnehin mißachtet werden und eine offizielle Lockerung nicht mehr Geld in die Kassen der betroffenen Anbieter spült.

Vorschriften in anderen Ländern

Schauen wir über den Tellerrand und sehen uns die Vorschriften in anderen Ländern an. Ab wann besteht dort eine Fahrerlaubnispflicht? Wir haben die Daten im Internet recherchiert. Alle Angaben sind ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Land Mindesalter Motorboot Segelboot Rumpflänge Alkohol, Fahrverbot ab
Deutschland 16 ab 3,68 kW / 5 PS kein FS * 0,5 Promille
Koratien für alle ab 3 Meter Länge 0,5 Promille
Polen ab 10 kW bis 7,5m Rumpf frei ab 7,5m 0,2 Promille
Slowenien ab 7,35 kW bis 7m Rumpf frei ab 7m
Estland ab 25 kW ab 25qm Segel
Norwegen ab 19 kW bis 8m Rumpf frei ab 8m 0,2 Promille
Frankreich ab 4,5 kW frei
Spanien ab 11,03 kW Motorboote ab 4m Segelboote ab 5m
Niederlande ** 12 / 18 ab V max 20 km/h ab 15m 0,5 Promille
Stand 2012

* nur auf bestimmten Gewässern in Berlin und auf dem Bodensee
** Die Niederländer als Land der Grachten vertrauen der überlieferten Erfahrung im Umgang mit Booten. Sie haben sehr großzügige Regelungen. Offene Motorboote mit bis zu 7 m Rumpflänge und einer Höchstgeschwndigkeit von 13 km/h dürfen ab 12 Jahren gefahren werden. Segeln ist im Fahrwasser nur mit laufendem Motor erlaubt, der das Boot auf mindestens 6 km/h Geschwindigkeit bringen kann. Für Fahrer und Beobachter auf Wasserskibooten gilt die 0,0 Promilleregelung.

Lösungsvorschlag

Eine theoretische Einweisung in die Materie ist unabdingbar. Eine Prüfung mit Abfragen zu den Verkehrszeichen, Ausweichpflichten, und elementaren Sicherheitsaspekten muss für den Sportbootführerschein vorgeschrieben sein. Alles, was nicht der Sicherheit und der besseren Orientierung auf dem Wasser dient, fliegt aus den Prüfungen raus. Fragen zum Dichtungsmaterial einer Stopfbuchse oder nach Motorantriebsarten haben in den Prüfungen nichts zu suchen. Alternativ geht der Fahrlehrer mit seinen Schülern über ein Bootsgelände und zeigt ihnen unterschiedliche Bootstypen und Motoren. Die Bestätigung der Teilnahme am Rundgang reicht aus. Die theoretische Prüfung muss viel einfacher und von Überflüssigem befreit werden.

Die Praxis muss weiterhin das An- und Ablegen, das Einschlagen und Halten eines Kurses, Drehen auf engem Kreis, das Aufstoppen und das Mann über Bord Manöver vermitteln. Zumindest das Verständnis dieser Manöver muss in einer Prüfung nachgewiesen werden.

Seemannsknoten? Es ist schön, den Palstek zu kennen sowie das Belegen an der Klampe. Aber davon sollte man den Erhalt des Sportbootführerscheins nicht abhängig machen wenn zugleich andere mit einem Charterschein mächtige Sportboote durch das Revier fahren.

Kommentare:

Skipper Nobbi / 11. Februar 2012 at 15:07
Ich halte eine Ausweitung der Führerscheinfreiheit nicht für sinnvoll. Man muss sich fragen, WARUM man mit 15PS ohne Führerchein unterwegs sein soll. WEM nützt das? a) Wassersporttourismus b) Motorenhändler c) Allen Leuten, die ohne Kenntnisse eben mal Gas geben wollen und sich die "Mühen" eines Sportbootführercheines ersparen wollen. d) Wasserschutzpolizei, die kann nun mehr Tickets austellen e) Boothändler Soweit fördert eine Neuregelung das Brutto-Inlands-Produkt. Immer beliebt derzeit.

Allerdings: Beim Sportbootführerschein geht es aber eben nicht nur darum, die Vorfahrtsregeln auf dem Wasser zu lernen, sondern eben auch andere Themen, wie Navigation, Schilder, Bootskunde, Wetter, Knoten, Vorsicht und Umsicht und Verhalten in Not, wo es schnell auch einmal um Menschenleben gehen kann. Auch um Schutz von Natur und Umwelt. Es geht aber auch darum, Teil einer Gemeinde zu sein, die geschriebene und ungechriebene Regeln hat. Wenn man nun die Führerscheinpflicht auf 15 PS ändert, dann erweitert man tendenziell und ganz leicht den Kreis der Wassersportler – wozu ich als Segler eines 15er Jollenkreuzers jetzt auch mal den gemeinen Angler zähle – die sich bald auf dem Wasser bewegen, aber leider keine Ahnung von der Materie haben. Damit gefährden sie sich selbst, die Natur und andere Wassersportler. Das Modell folgt der alten Regel: Liberalisieren, weil es der Wirtschaft und dem Staat "nutzt", alle Schäden dann aber der Allgemeinheit überlassen. Bin selbst von "irren" Touristen schon einmal fast versenkt worden. Sorry, aber gerade weil sich ohnehin eine sinkende Bereitschaft zeigt, Regeln zu akzeptieren, statt dessen viele Themen des Lebens nur noch oberflächlich behandelt werden, sollte man hier darauf achten, dass nicht auch noch der Freizeitbereich Wassersport mit seinen kundigen Wasserportlern und den schönen Revieren dermaßen "entwertet" wird, das jede olle Landratte mal eben aus Lust und Laune mit einem Motorboot führerscheinfrei und ohne Ahnung kreuz und quer über den Teich jagt. Die Berufsschifffahrt dürfte das Thema ohnehin mehr als skeptisch sehen.

Mast und Schotbruch, Skipper Nobbi

Gerd / 19. Mai 2012 at 14:35
Die Aufhebung des Funkzeugnisses wäre ein Beitrag zur Sicherheit. Bin gerade auf der MüritzSail und habe dort mit der Wasserschutzpolizei gesprochen. Sie sagen ganz eindeutig, dass seitdem es Handys gibt, entschieden weniger Tote auf der Müritz zu beklagen sind.


Führerscheinfrei bis 15 PS – Gefahr auf dem Wasser

6. 3. 2013

Im vergangenen Jahr (2012) wurde eine wesentliche Lockerung der Vorschriften für den Sportbootführerschein-Binnen beschlossen. Er ist erst nötig für "Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung, auf dem Rhein von mehr als 3,68 kW (5 PS) Nutzleistung, und weniger als 15 m Länge." Abgesehen vom Rhein ist die Grenze der führerscheinfreien Motorisierung bis 5 PS auf 15 PS im bisherigen Geltungsbereich gestiegen. (Quelle: elwis.de)

Die betreffenden Sportboote haben eine Länge von weniger als 15 m (ohne Ruder und Bugspriet). Die Spannbreite erstreckt sich vom leichten Schlauchboot mit einer Länge von knapp 2 m oder einem schweren Boot, dessen Rumpf fast 15 m lang ist. Mit Ruder und Bugspriet geht noch mehr.

Große Pötte werden kaum mit 15 PS Motoren gefahren. Ihre Leistung würde allenfalls für einen Hilfsmotor beim Ausfall der Hauptmaschine als ausreichend betrachtet werden. An kleinen und leichten Booten sieht die Sache ganz anders aus. Der Unterschied zwischen fünf PS und 15 PS ist beträchtlich. Unter günstigen Umständen können solche Boote mit 15 PS zum Gleiten gebracht werden. Einem schlaksigen Sechzehnjährigen in einem kompakten Schlauchboot dürfte dies gelingen. Das Fehlen einer Geschwindigkeitsbegrenzung zum führerscheinfreien Führens eines motorbetriebenen Sportbootes wird in diesem Zusammenhang als größte Gefahr für die Binnenschifffahrt betrachtet.


Leichtes Schlauchboot demnächst mit 15 PS?

Die Lockerung der Führerscheinregeln dürfte zur Unterstützung des Wassertourismus vorgenommen sein. Im Prinzip bedeutet sie, dass jeder mit oder ohne Sportboot-Führerschein ein Boot mit einer Motorisierung bis 15 PS fahren darf. Das Verleihen von Booten innerhalb dieser Grenze wird dadurch vereinfacht. Auf den Gewässern in Berlin und Brandenburg sind führerscheinfreie, motorisierte Flöße von verschiedenen Anbietern zum alltäglichen Bild geworden. Wer genauer hinschaut, wird nicht selten Alkoholflaschen an Bord entdecken. Die Vorschriften der Binnenschifffahrt sind zahlreichen Charter-Bootsfahrern unbekannt.


Knirps als Rudergänger auf einem Mietfloß

Ein Mietfloß auf der Havel in Potsdam. Der Rudergänger ist ein Knirps auf einer hochkant stehenden Bierkiste. Die vorgeschriebenen Anforderungen (mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet) für Rudergänger eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf den Binnenschifffahrtsstraßen erfüllt er nicht. Das Floß hat folgende Maße: Länge 7,25 m, Breite 3 m, Höhe 3 m.

Ein Motorboot im nordischen Stil, ein sogenannter Spitzgatt, mit Kajüte und Kochgelegenheit ist bereits ab etwas über 6 m Länge für zwei Personen zu haben. Diese Boote benötigen keine starken Motoren. Häufig sind sie bis 8 m Länge mit eingebauten Antrieben bis maximal 15 PS ausgestattet. Das sichere Manövrieren solcher Boote mit starrer Welle erfordert jedoch Erfahrung. Die Vorstellung, dass jedermann so ein Boot ohne Befähigungsnachweis steuern darf, ist abenteuerlich.


Demnächst ohne Sportboot-Führerschein?

Was blüht demjenigen, der ohne Sportbootführerschein ein leichtes Boot mit 15 PS mit hoher Geschwindigkeit fährt und zusätzlich Alkohol intus hat? Es gibt keinen Sportbootführerschein zur polizeilichen Beschlagnahmung, und die Vorstellung, dass in solchen Fällen ein Kfz-Führerschein riskiert wird, entspricht nicht der realen Praxis. Diejenigen mit einem Sportbootführerschein setzen im gleichen Fall allerdings ihre Lizenz aufs Spiel.

Es gibt geschützte Uferbereiche, beispielsweise um Badestellen, die mit farbigen Tonnen markiert sind. Gefährlich wird es, wenn leistungsstarke Boote ohne Regelkenntnisse dort unterwegs sind.


Was bedeuten diese Zeichen?

Die neuen Vorschriften werden erstmals in dieser Saison sichtbar. Es wird eine Weile dauern, bis sich die Praxis eingependelt hat. Viele Angler werden ihre Angelkähne stärker motorisieren, doch sie kennen die Gewässer gut. Die größeren Sorgen dürften unkundige Charterkunden bereiten.

Der Besitz eines Sportbootführerscheins bedeutet nicht zwangsläufig, dass man die Vorschriften vollständig kennt. Aber zumindest weiß man, dass es sie gibt. Viele Bootseigner helfen sich mit Schallzeichentafeln und Verkehrssymbolübersichten am Steuerstand.


Tafel mit Schallzeichen neben dem Steuerrad

Warten wir mal ab, was sich aus der Lockerung der Vorschriften ergibt. Eine belastbare Analyse wird vermutlich erst nach ein paar Saisons möglich sein.


Kommentare:

Jens, 6. März 2013
Bei der Geschichte geht es vor allem um Geld. Die Wassersportschulen fürchten um ihre Einnahmen. Daher jammern sie nun. Die Prüfungen und Ausstellungen der Sportbootführerscheine kosten Geld, bringen also denjenigen, die sie vermitteln, welches. Die Theorie ist völlig überfrachtet. Darunter leidet das Chartergeschäft. Es wäre besser, wenn man das gesamte Prüfungsverfahren erheblich vereinfacht und den Erwerber eines Sportbootführerscheins vom mühseligen Lernens irgendwelcher überflüssigen Dinge befreit. Es ist doch kompletter Firlefanz, wenn für ein Sportboot Führerschein-Binnen mehrere Seemannsknoten abgefragt werden oder die unterschiedlichen Antriebsarten von Motorbooten benannt werden müssen. Jens

der Traurige, 6. März 2013
Naja, viel Gelaber um nichts. Die Führerscheinausbildung hilft, wie auch oben beschrieben nicht beim Manövrieren. Mir sind jahrzehntelange “Schwarzfahrer” lieber als Scheinbesitzer, die aller Jubeljahre mal ein zu großes Boot chartern(und bei Ausfall des Bugstrahlruders mitten aufm See in Panik geraten). Der Kapitän = Schiffsführer muss nicht der Steuermann sein, es dürften also auch Säuglinge lenken(wenn sie körperlich+geistig geeignet wären), der Schiffsführer trägt die Verantwortung. Also Gelassenheit, auf der Straße dürfen auch Radfahrer rumfahren – die ballern auch nicht täglich über Spielplätze… Gruß

Ute, 6. März 2013
Als alte Bootsfahrer betrachten mein Mann und ich diese Entwicklung skeptisch. 15 PS sind, wie im Artikel beschrieben, am kleinen Boot eine Menge Power. Solche Außenborder sind kofferraumtauglich und erheblich reizvoller als zahme 5 PS Motoren. Wenn dafür kein Zwang zum Sportbootführerschein notwendig ist, werden sicherlich zahlreiche Sportsfreunde mit geringem Binnenschifffahrtswissen auf die Gewässer drängen. In der Liga sollte eine fachliche Basis vorhanden sein.
@der Traurige: Säuglinge dürften nicht lenken. Der Rudergänger muss gemäß Vorschrift 16 oder älter sein. Der kleine Bursche auf dem Floß-Foto ist noch keine zehn Jahre alt. Um an den Gashebel zu kommen, muss der richtig abtauchen.

Karl Kunger, 16. Februar 2016
Immer diese Unken, der Knirps hat neben sich nen großen stehen, und wenn man weiß, welche “Geschwindigkeiten” so ein Floß erreicht, dann weiß man auch, das der große bei einer “gefährlichen Situation” …. Zwischen 1 und 5 Minuten hat, um diese aufzulösen. Wer die Havel kennt, weiß, daß man innerhalb einer Minute ans Ufer kommt – auch bei kriechfahrt.

Ich hab mir letztes Jahr(2015) ein 6,30 Meter Boot zugelegt mit 10 PS. Wer auch nur ein bisschen Talent hat zum Maschinenführen, kommt mit nem 15 PSer sehr schnell klar – wer keins hat, dem hilft auch kein BFS.

Ich will keinen BFS machen, weil ich am Namen merken für diese verflixten Knoten wahrscheinlich wochenlang büffeln müßte (Namensgedächtnis is nich so bei mir)

Während aber Ablegen, Fahren/ manövrieren, Anlegen und festmachen (auch alleine) null Probleme bereitet. Die wichtigen Kennzeichen (einschließlich Tonnen etc.) hat man nach ca. 1-2 Wochen gelernt – solange hilft da ein ein Merkzettel. Beleuchtungsregeln sind auch nicht gerade der Hammer was man da Kapieren muß.

Die Entenpolizei ist bei uns schon Froh, wenn nachts überhaupt eine Beleuchtun an Bord ist, so das man gesehen werden kann und je nach Stimmung mal mehr mal weniger Kulant.

Bei uns in Berlin gilt größtenteils (Die Politik versucht es zu beschränken!) DAS WASSER IST FÜR ALLE DA. Und so sollte es auch sein … ein paar Regeln zwecks Gefahren bzw. Unfallvermeidung OK.

Aber bitteschön alles etwas gechillter und nicht wieder nach deutscher Rechtsauffassung hier ein Schein – da ein Verbot – dort ein unerwünscht etc.

Ich persönlich finde es schon Hammer, wenn einer daherkommt und meint ein Teil eines Flusses/Meeres würde Ihm/Ihr gehören – Frechheit. Aber ich schweife ab. Quintessenz sollte sein:

Gönn dem anderen doch sein/Ihr Leben und poche nicht auf ein: Aber ich hab doch … aber ich mußte doch … und wieso darf der/die jetzt Ohne? Neid bringt niemanden weiter und zu streng gehandhabte Regeln vermiesen nicht nur vielen Leuten die Laune, sondern sorgen auch für unnötigen Unmut.

Liebe Grüße und ein freundliches Schiff Ahoi
KK