Nicht auf allen Binnengewässern gilt die BinSchStrO. In ihrem Geltungsbereich gilt eine Promillegrenze beim Führen eines Sportbootes. Wie im Straßenverkehr gilt der Wert 0,5 Promille. Der verantwortliche Inhaber eines Sportbootführerschein Binnen riskiert den Verlust des Dokuments beim Trinken eines Manöverbierchens. Ob im Falle eines Schadens die betreffende Versicherung eine Regulierung wegen Alkohol am Steuerrad ablehnt, wollen wir an dieser Stelle mal dahingestellt sein lassen.
In vielen Revieren ist die Verkehrslage entspannt und in keinster Weise vergleichbar mit einer innerstädtischen Autofahrt während des Berufsverkehrs. Die notwendigen Reaktionszeiträume sind sehr viel länger als im Straßenverkehr, wo nicht selten in Sekundenbruchteilen eine Entscheidung getroffen und reagiert werden muss. Auf dem Wasser ist die Lage ganz anders. Von weitem sieht man andere Fahrzeuge, auf die zu reagieren ist. Die Geschwindigkeiten sind geringer und die Spielräume zum Ausweichen sehr viel größer. Im Vergleich zum rollenden Kraftfahrzeugverkehr (2007 bis 2010 – zwischen 3650 und 5000) ist die Anzahl der Verkehrstoten auf dem Wasser gering. Die Googlesuche nach ‘Tote 2010 Wassersport’ bringt gar kein brauchbares Ergebnis. Es kann sich nur um Einzelfälle handeln, wenn wir diejenigen abziehen, die beim Schwimmen ertrunken sind.
Sehen wir der Realität ins Auge. Auf vielen Booten wird Alkohol getrunken. Warum auch nicht? Gegen das zweite Bierchen auf einer mehrstündigen Bootstour sprechen Vorschriften, die übertrieben sind und einen Bevormundungscharakter haben, gegen den sich die Skipper zur Wehr setzen sollten. Die Notwendigkeit, dass der Staat hier enge Grenzen setzt, scheint nicht in dem Maße gegeben zu sein, dass pauschal und unmodifiziert Regelungen aus dem Straßenverkehr auf das Wasser übertragen werden sollten. Wir konnten kein Zahlenmaterial finden, welches über seltene Einzelfälle hinausgehend belegt, dass Alkohol an Bord von Sportbooten eine echte Gefährdung darstellt. Dass gelegentlich ein besoffener Angler nachts aus seinem Kahn fällt oder kentert und in Folge dessen ertrinkt oder ein Besoffener die Treppen in einem U-Bahnhof runterstürzt und sich das Genick bricht, wird keine Promillegrenze je verhindern.
Wie wäre es mit einer entsprechenden Petition gegen diese unverhältnismäßige Einschränkung?
Nun gibt es schwimmende Fahrzeuge aller Art. Dazu gehören auch stark motorisierte und zu hohen Geschwindigkeiten fähige Sportboote, die keiner gerne von alkoholisierten Skippern gesteuert sehen möchte. Wenn jemand mit 60 km/h in einem dicht genutztem Revier unterwegs ist, sollte er schnell reagieren können und einen vollkommen klaren Kopf haben. Wenn es überhaupt sein muss, sollte das erste Bier längst verarbeitet sein, bevor der Griff zur zweiten Flasche erfolgt. Ansonsten müßte man solchen Sportsfreunden die rote Karte zeigen.
Anstelle einer pauschalen unrealistischen Alkoholgrenze auf motorisierten Sportbooten wäre eine Differenzierung angebracht. Sagen wir mal, alle Boote bis 9 Meter Länge, die maximal 20 km/h fahren können, werden von einer festen Promillegrenze befreit. Es gilt lediglich der Grundsatz, dass so ein Boot nicht stark alkoholisiert gefahren werden darf. Kommt es zu einem Unfall, wird ärztlich festgestellt, ob der Skipper sich bereits in seinem individuellen Fahruntüchtigkeitsbereich befunden hat. Dabei sind Kriterien anzuwenden, die nicht automatisch vom KFZ-Verkehr übernommen werden, sondern typische Situationen auf dem Wasser zu berücksichtigen.
Da dies kein Plädoyer für Besäufnisse an Bord von fahrenden Boote sein soll, zeigen wir eine Situation, die bedenklich erscheint. Ein Mietfloss mit sechs Frauen an Bord bewegt sich auf dem Griebnitzkanal zwischen dem Tiefen See, einer Verbreiterung der Havel, und dem Griebnitzsee. Neben den Sportbooten fahren dort Binnenschiffe, Schubverbände und Fahrgastschiffe. Die Damen sind hör- und sichtbar bester Stimmung. An Bord findet eine Party mit Sekt statt. Neben den Füßen der vor der ‘Kabine’ stehenden Frau sind vier offene Flaschen zu sehen. Ist das akzeptabel oder wird hier eine notwendige Grenze überschritten?
Offensichtlich sehen viele hier das recht locker! Generell bin ich auch gegen die überzogenen Regulierungen des Staates, haben wir in allen Bereichen schon zu viel davon! Aber mal sachlich, ich finde, kein Bootsführer sollte alkoholisiert ein Fahrzeug bewegen. Allein aus der Verantwortung heraus, die Er führ die mit an Bord befindlichen Personen trägt. Man stelle sich einmal vor, es geht Jemand betrunken über Bord, der Bootsführer reisst das Ruder in die falsche Richtung und der über Bord gegangene wird durch die Schraube gebremst???? Oder in schwerer See torkeln alle betrunken auf dem Boot rum, da nützt es auch nichts, dass der Bootsführer in Gefahrensituationen die Verfassung ausser Kraft setzen kann. Ich denke, mit Vernunft und Verstand kann man ruhig ein oder zwei Bier trinken, aber man sollte es nicht übertreiben. Habe in Finnland schon Angst und Wasser geschwitzt, weil dort Jugendliche sternhagel Voll an mir vorbei gezogen sind und ich ständig damit rechnen musste, dass mir einer über die Reeling geht und mir ins Boot fällt oder noch schlimmer zwischen unsere Boote. Deshalb, alles mit Maß !
Boot fahren ist Freizeit und wird in vielen Varianten ausgeübt. Einige fahren vom Hafen zum Ankerplatz, hängen dort ab und fahren wieder in den Hafen rein. Unterwegs gibt Kaffee, Kuchen und Alk. Manche schmeißen sogar ihren Grill an. Na und? Was glaubt ihr, was auf den Charterbooten auf der Müritz passiert? Ohne Stoff aus der Pulle geht auf vielen Booten gar nichts.
Fragt mal die Nachangler, die stundenlang in ihren Kähnen hocken. Viele haben ein Sixpack dabei.
Es gibt auber auch andere Situationen. Andere durchqueren im Sportboot den Hamburger Hafen oder bewegen sich auf dichtbefahrenen Rheinabschnitten. Da sieht die Sache ganz anders aus. Alkoholverbot auf Sportboote ist völlig unrealistisch.
Endlich mal ein objektiver Artikel. Meiner Meinung nach hat der Autor vollkommen recht. Boot fahren ist weitaus ungefährlicher als Autofahren – also warum sollte die gleiche Promillegrenze gelten? Und warum kann man nicht einfach mal auf die Vernunft und den gesunden Menschenverstand setzen? Leute, die keinen Alkohol trinken, sind mir eh suspekt.
Bleiben wir mal locker!
Eingeschränkt gehöre ich zu den Beführwortern, dass man an Bord Alkohol trinken darf.
An stark befahrenen Wasserstraßen muss man schon aufpassen, Berufsschifffahrt ist nicht immer zimperlich. Knallt es da, grinsen die Berufsschiffer, da wollte sich wohl “die Sau an der Eiche kratzen!”
Wenn einer sich sein Boot alkoholbedingt in so einem Fall schrottet, habe ich wenig Mitleid. Zu viel gesoffen, nicht mehr fahrtüchtig, Konsequenzen tragen!
Deutlich anders sehe ich es in eher ruhigen Gewässern, alle zwei Stunden kommt mal ein Sportboot entgegen. Da winkt man, eventuell ruft man sich ein Prost zu.
Bei einem Fahrzeug im Straßenverkehr muss man in brenzeligen Situationen in Sekundenbruchteilen reagieren.
Auf dem Wasser sieht es anders aus, da hat man deutlich mehr Zeit und im Vergleich zur Straße auch meist wesentlich mehr Platz. Als Sportbootfahrer ist man selten schneller als 10 km/h, wenn überhaupt erlaubt. Auf der Autobahn ist üblicherweise Richtgeschwindigkeit 130 km/h vorgesehen, Fahrzeuge mit weniger als 80 km/h sind dort nicht erlaubt, abgesehen von speziellen Ausnahmen.
Somit kann man Straßenverkehr und Fahren Sportboot nicht annähernd gleichsetzen!
Kollidieren zwei Autos frontal, gibt es leider häufig Verletzte und auch Tote.
Kollidieren zwei Sportboote, echter Frontzusammenstoß kaum möglich, gibt es meist nur Sachschaden.
Bei den Kommentaren mache ich mir jetzt erst mal ein kaltes Bier auf.